Hurra, die Ferien stehen vor der Tür oder doch: schon wieder Ferien, schon wieder Stress mit einer Vereinbarung?
Was löst es in Ihnen aus, wenn Sie an die nächsten Ferien denken?
Haben Sie die Ferien schon geregelt?
Die Ferien sind für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres: Reisen, geruhsame Momente mit den Kindern, Entspannung. Bei getrennten und geschiedenen Eltern bergen Ferien mit den Kindern Herausforderungen. Es braucht eine Regelung, eine Vereinbarung, sinnvolle Lösungen zum Wohle des Kindes/der Kinder.
Was ist das Kontaktrecht?
Sobald Sie vom Vater, von der Mutter des gemeinsamen Kindes/der gemeinsamen Kinder getrennt leben oder geschieden sind, muss das Kontaktrecht geklärt werden. Jedes Kind und jener Elternteil, der nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, hat ein Recht auf Kontakt (Kontaktrecht). Dies ist unabhängig von der Obsorge. Auch wenn ein Elternteil die alleinige Obsorge hat, so hat der andere Elternteil ein Kontaktrecht.
Was ist der Unterschied zwischen Besuchsrecht und Kontaktrecht?
Vielleicht darf ich Ihnen kurz den Unterschied zwischen Besuchsrecht und Kontaktrecht erklären. Früher hieß es Besuchsrecht, heute verwendet man in der Rechtswissenschaft den Begriff Kontaktrecht. Die Änderung des Begriffs fand statt, um zu signalisieren, dass der persönliche Kontakt sich nicht auf einen reinen Besuch beschränken soll.
Was bedeutet Kontakt?
Die Bezeichnung Kontakt ist ein Signal, dass es sich hierbei hoffentlich um eine engere Bindung zum Kind handelt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine gewisse Intensität des „Besuchsrechts“ notwendig ist, um einen tatsächlichen Kontakt zum Kind aufrechtzuerhalten.
Beim Kontaktrecht sollte auf das Alter des jeweiligen Kindes Rücksicht genommen werden, denn Kinder haben ein ganz anderes Zeitgefühl und einen ganz anderen Begriff von „Zeit“ als Erwachsene. Es ist sehr wichtig für Kinder, beide Elternteile regelmäßig zu sehen und Kontakt zu haben.
Was ist in Bezug auf die Ferien wichtig?
Es ist sehr wichtig Urlaubszeiten gemeinsam zu verbringen. Und da geht es nicht um tolle Reise, auch auf „Balkonien“, in Wien und Umgebung lassen sich wunderbare Ferien verbringen, wenn sich das, was man von Zuhause aus macht, vom normalen Alltag abhebt. Wichtig sind diese gemeinsamen Zeiten, in denen ein Elternteil entspannter, ruhiger als im Alltag ist, es geht um gemeinsame Erlebnisse, Aktivitäten. Es ist mir hier wichtig noch einmal hervorzuheben, dass – wie auch immer Sie die Ferienzeit gestalten – es letztlich zählt, dass Kinder diese Zeit mit Ihnen als Vater, als Mutter verbringen und gemeinsam eine schöne Zeit erleben. Es zählt nicht die Anzahl der Tage oder Wochen, die man vielleicht an einem anderen Ort ist oder wie luxuriös der Urlaubsort und die Unterkunft sind. In erster Linie geht es darum, dass die Kinder in dieser Zeit Aufmerksamkeit und Zuwendung bekommen und der Spaß und die Freude am Miteinander im Mittelpunkt stehen.
Gönnen Sie Ihrem Kind die Zeit mit dem jeweils anderen Elternteil! Für jenen Elternteil, bei dem das Kind nicht regelmäßig wohnt, kann diese gemeinsame Urlaubszeit eine besondere Chance sein, die Beziehung zu seinem Kind/ zu seinen Kindern zu intensivieren.
Kommen Sie erholt und entspannt durch die Ferienzeit, in dem Sie offene Punkte klären und die Bedürfnisse aller offen besprechen.
Ich unterstütze und begleite Sie sehr gerne bei der Erarbeitung Ihrer ganz persönlichen und auf Ihre Bedürfnisse individuell abgestimmten Regelung der Ferien.