Sie brauchen Hilfe bei der Erziehung oder im Zuge eines Verfahrens? Ich berate Sie gerne bei Erziehungsproblemen
Erziehungsberatung in Wien
Mit dem neuen Gesetz kann seit Februar 2013 im Zuge einer Scheidung auch Erziehungsberatung „Zur Sicherung des Kindeswohls“ durch das Gericht verordnet werden.
Anerkannte Erziehungsberaterin in Wien Hernals (1170)
Ich bin vom Bundesministerium für Justiz anerkannte Erziehungsberaterin gemäß § 107 Abs. 3 AußStrG und biete gerichtlich anerkannte Beratung im Rahmen von Verfahren über Obsorge und/oder das Recht auf persönlichen Kontakt mit minderjährigen Kindern an.
Diese Form der Beratung unterstützt Eltern dabei, in belastenden familiären Situationen Klarheit zu gewinnen, die Kommunikation zu verbessern und tragfähige Lösungen zum Wohl der Kinder zu finden.
Beratung bei Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren
Im Zuge von familiengerichtlichen Verfahren – etwa bei Streitigkeiten rund um Obsorge, Besuchsrecht oder Kontaktgestaltung – kann das Gericht den Eltern die Teilnahme an einer Beratung nach §107 Abs. 3 AußStrG empfehlen oder anordnen.
Ziel dieser Beratung ist es, die Elternkompetenz zu stärken und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen.
In meiner Praxis in Wien Hernals (1170) biete ich Ihnen einen neutralen, wertschätzenden Raum, in dem schwierige Themen offen angesprochen und gemeinsam bearbeitet werden können. Ich unterstütze Sie dabei, einen Weg zu finden, der die Bedürfnisse des Kindes respektiert und gleichzeitig Ihre elterlichen Rollen stärkt.
Gemischte Gefühle bei Eltern – und wie man damit umgehen kann
Eltern erleben bei der Teilnahme an einer gerichtlich angeordneten Erziehungsberatung oft zwiespältige Emotionen. Einerseits löst die Verpflichtung zur Beratung manchmal Unmut, Frustration oder Ärger aus – insbesondere, wenn bereits viele Versuche unternommen wurden, die Situation zu verbessern, und diese als erfolglos erlebt wurden. Auch der Konflikt mit dem anderen Elternteil kann zusätzliche Spannungen hervorrufen.
Andererseits spüren viele Eltern gleichzeitig, dass ihr Kind unter der anhaltenden Konfliktsituation leidet. Oft bestehen Fragen, Unsicherheiten, aber auch Hoffnung – etwa darauf, wie man die Beziehung zum Kind verbessern, Streit reduzieren oder eine neue Form des Miteinanders finden kann.
”Aus der Verpflichtung eine Chance machen“ – dieser Gedanke beschreibt den positiven Ansatz meiner Arbeit.
In der Beratung geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern darum, Verständnis zu fördern, Lösungen zu entwickeln und das Wohl des Kindes wieder in den Mittelpunkt zu rücken.
Ihr Nutzen durch eine Erziehungsberatung
- Stärkung der Elternkompetenz
- Förderung einer konstruktiven Kommunikation zwischen Elternteilen
- Reduktion von Konflikten und Verbesserung des Familienklimas
- Unterstützung bei der Gestaltung von Obsorge und Kontaktrecht
- Fokus auf das Kindeswohl – das gemeinsame Ziel beider Eltern
Ich begleite Sie mit Empathie, Erfahrung und fachlicher Kompetenz durch diese sensible Phase – damit aus einer gerichtlichen Verpflichtung eine echte Chance zur Veränderung wird.