Auch gerichtlich angeordnet gemäß § 107 Abs. 3 AußStrG

Erziehungsberatung in Wien

Sie brauchen Hilfe bei der Erziehung oder im Zuge eines Verfahrens? Ich biete Erziehungsberatung in Wien-Hernals auch auf Englisch an. Seit Februar 2013 kann das Gericht im Zuge eines Verfahrens Erziehungsberatung zur Sicherung des Kindeswohls anordnen.

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Erziehungsberatung in Wien
Online-Beratung bei Mag. Dr. Barbara Petsch in Wien-Hernals

Flexibel erreichbar

Erziehungsberatung online und auf Englisch

Erziehungsberatung ist online sowie auf Englisch möglich – persönlich, flexibel und vertraulich.

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Anerkannte Erziehungsberaterin in Wien Hernals (1170)

Ich bin vom Bundesministerium für Justiz anerkannte Erziehungsberaterin gemäß § 107 Abs. 3 AußStrG und biete gerichtlich anerkannte Beratung im Rahmen von Verfahren über Obsorge und/oder das Recht auf persönlichen Kontakt mit minderjährigen Kindern an.

Diese Form der Beratung unterstützt Eltern dabei, in belastenden familiären Situationen Klarheit zu gewinnen, die Kommunikation zu verbessern und tragfähige Lösungen zum Wohl der Kinder zu finden.

Beratung bei Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren

Im Zuge von familiengerichtlichen Verfahren – etwa bei Streitigkeiten rund um Obsorge, Kontaktrecht oder Kontaktgestaltung – kann das Gericht den Eltern die Teilnahme an einer Beratung nach § 107 Abs. 3 AußStrG empfehlen oder anordnen.

Ziel dieser Beratung ist es, die Elternkompetenz zu stärken und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen.

In meiner Praxis in Wien Hernals (1170) biete ich Ihnen einen neutralen, wertschätzenden Raum, in dem schwierige Themen offen angesprochen und gemeinsam bearbeitet werden können. Ich unterstütze Sie dabei, einen Weg zu finden, der die Bedürfnisse des Kindes respektiert und gleichzeitig Ihre elterlichen Rollen stärkt.

Mutter mit gemischten Gefühlen vor einer Erziehungsberatung bei Barbara Petsch in Wien-Hernals

Gemischte Gefühle bei Eltern – und wie man damit umgehen kann

Eltern erleben bei der Teilnahme an einer gerichtlich angeordneten Erziehungsberatung oft zwiespältige Emotionen. Einerseits löst die Verpflichtung zur Beratung manchmal Unmut, Frustration oder Ärger aus – insbesondere, wenn bereits viele Versuche unternommen wurden, die Situation zu verbessern, und diese als erfolglos erlebt wurden. Auch der Konflikt mit dem anderen Elternteil kann zusätzliche Spannungen hervorrufen.

Andererseits spüren viele Eltern gleichzeitig, dass ihr Kind unter der anhaltenden Konfliktsituation leidet. Oft bestehen Fragen, Unsicherheiten, aber auch Hoffnung – etwa darauf, wie man die Beziehung zum Kind verbessern, Streit reduzieren oder eine neue Form des Miteinanders finden kann.

„Aus der Verpflichtung eine Chance machen“ – dieser Gedanke beschreibt den positiven Ansatz meiner Arbeit.

In der Beratung geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern darum, Verständnis zu fördern, Lösungen zu entwickeln und das Wohl des Kindes wieder in den Mittelpunkt zu rücken.

Ihr Nutzen durch eine Erziehungsberatung

  • Stärkung der Elternkompetenz
  • Förderung einer konstruktiven Kommunikation zwischen Elternteilen
  • Reduktion von Konflikten und Verbesserung des Familienklimas
  • Unterstützung bei der Gestaltung von Obsorge und Kontaktrecht
  • Fokus auf das Kindeswohl – das gemeinsame Ziel beider Eltern

Ich begleite Sie mit Empathie, Erfahrung und fachlicher Kompetenz durch diese sensible Phase – damit aus einer gerichtlichen Verpflichtung eine echte Chance zur Veränderung wird.

Das Kind im Blick

Klarheit für die nächsten Schritte.

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